Was ist immer im vereinbarten Umfang mitversichert?

Kinder und Familie: In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner versichert. Ihre Kinder sind während Schule, Ausbildung oder Studium bis zur Heirat mitversichert, unabhängig vom Wohnort.

Die Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit. Dies gilt zum Beispiel:

  • bei Schäden, die Ihre deliktunfähigen Kinder verursachen (Kinderschadensklausel)
  • wenn Sie als Großeltern versehentlich Ihr Enkelkind schädigen, auch wenn es mit Ihnen im gleichen Haushalt lebt
  • bei Schäden, für die Sie auf Grund Ihres Geisteszustands (Deliktunfähigkeit) nicht haftbar gemacht werden können (Demenzklausel) bis zu 50.000 Euro
  • bei Verlust von Vereinsschlüsseln, Codekarten und Handsendern bis zu 30.000 Euro
  • wenn Sie medizinische Diagnosegeräte beschädigen
  • bei von Au-pairs und Hausangestellten während ihrer Arbeit verursachten Schäden   

Mitversichert sind pflegebedürftige Familienangehörige (mit mindestens Pflegestufe 1).

Immobilien: Unsere Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie Dritte schädigen, zum Beispiel durch:

  • Mietsachschäden an Gebäuden
  • Fotovoltaikanlagen, einschließlich der Stromeinspeisung in das Netz des örtlichen Stromversorgers
  • von Ihnen selbst genutzte Wohnungen, auch selbst genutzte Ferienwohnungen
  • ein von Ihnen selbst genutztes Einfamilienhaus
  • Gemeinschaftseigentum bei Einfamilienhäusern
  • ein von Ihnen selbst genutztes Wochenend-, Ferienhaus, einen fest installierten Wohnwagen, ein Mobilheim (Dauercamper) oder Hausboot
  • zugehörige Garagen und Gärten, einen Schrebergarten

Unsere Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie finanziell ebenfalls bei Schäden, die durch Vermietung von bis zu drei Eigentumswohnungen und drei Garagen entstehen. Falls Sie um- oder anbauen: Auch Schäden Dritter durch Baumaßnahmen sichern wir über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung ab: bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro.

Freizeit und Sport: Unsere private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Sie Dritte schädigen, zum Beispiel durch:

  • Gebrauch fremder Segelboote, Motorboote oder Jetski bis zu 75 kW
  • Flugmodelle (auch Drohnen) zu Sport- und Freizeitzwecken bis maximal fünf Kilogramm Fluggewicht und Modellfahrzeuge zu Lande und zu Wasser
  • Privaten Gebrauch von Heimwerkergeräten, Rasenmähern und Schneeräumern
  • Zahme Haustiere (außer Hunde und Pferde)
  • Hüten fremder Hunde, Reiten fremder Pferde, Fahren fremder Kutschen
  • Ausübung eines nicht öffentlichen Ehrenamtes

Fortbewegung und Kraftfahrzeuge: Über die Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie versichert beim Gebrauch von

  • Kraftfahrzeugen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
  • Golfwagen auf Golfplätzen
  • nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen wie Krankenfahr-/Rollstühle oder Kinderkraftfahrzeuge bis sechs Stundenkilometer
  • selbst fahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 Stundenkilometer inklusive Aufsitzrasenmähern und Schneeräumern
  • nicht versicherungspflichtigen Kfz-Anhängern

Gewässerschäden: Mitversichert sind Schäden Dritter, zum Beispiel durch:

  • häusliche Abwässer
  • Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals
  • wassergefährdende Stoffe in Behältern (Kleingebinden) bis zu 100 Kilogramm/Liter und bis zu 1.000 Kilogramm/Liter Gesamtmenge
Was ist zusätzlich individuell versicherbar?

Erhöhter Versicherungsschutz Auf Wunsch lässt sich die Versicherungssumme auf 10 oder 50 Millionen Euro erhöhen.

"ERGO Privatschutz spezial"
Der "ERGO Privatschutz spezial" bietet Ihnen Haftpflichtschutz mit zusätzlichen Leistungen:

  • Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz.
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen: Wenn Ihnen bei einem Freundschaftsdienst (zum Beispiel beim Umzug) etwas daneben geht, verzichten wir auf den möglichen Einwand, dass Sie in diesen Fällen nicht haften. Dies gilt für einen Gesamtschaden von maximal 50.000 Euro.
  • Schäden an geliehenen Sachen bis zu 50.000 Euro.
  • Mietsachschäden auf Reisen.
  • Schlüsselverlust: Wenn fremde privat oder dienstlich genutzte Schlüssel abhandenkommen und Schlösser ausgetauscht werden müssen bis zu 30.000 Euro

Die Leistungsbausteine des "ERGO Privatschutz spezial" sind auch einzeln wählbar.

"Haus & Grund" für Ihr Eigenheim

  • ein selbst genutztes Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung
  • ein selbst genutztes Zweifamilienhaus auch mit vermieteter Wohneinheit
  • ein Heizöltank für die Versorgung des selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses
  • ein unbebautes Grundstück bis zu 50.000 Quadratmetern Grundfläche

Auch einen alleinstehenden volljährigen Familienangehörigen können wir mitversichern, wenn sie/er bei Ihnen wohnt.

ERGO Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung Wenn Ihr Tier andere schädigt, können Sie als Halter in die Pflicht genommen werden. Die Hundehalter- oder Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen hier finanziellen Schutz - auch wenn Sie im Ausland mit einem Tier unterwegs sind:

  • Versicherungssumme wahlweise, bis zu 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Hundehalter-Haftpflichtversicherung auf Wunsch mit "Haus- & Gassischutz":

  • Schäden durch den Hund am Mobiliar in Hotels, Ferienhäusern und -wohnungen sowie Schiffskabinen sind weltweit mitversichert.
  • Ihr Hund muss nach einer Auseinandersetzung mit einem fremden Hund zum Tierarzt und im schlimmsten Fall sogar eingeschläfert werden? Der fremde Tierhalter ist nicht bekannt oder kann nicht zahlen? Dann übernehmen wir die Kosten. Auch für eine angemessene Bestattung - bis insgesamt 1.500 Euro.

Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

  • Versicherungsschutz für Sie als Halter, für Tierhüter und berechtigte Reiter.
  • Ansprüche, die der berechtigte Reiter gegen Sie geltend macht, sind ebenfalls versichert.  

Differenzdeckung in der Haftpflichtversicherung - ohne Mehrbeitrag: Sie haben einen bestehenden Vertrag bei einem anderen Versicherer und möchten zu ERGO wechseln? Wir sichern dann in der Zwischenzeit schon das ab, was der bestehende Vertrag gegenüber unserem Schutz nicht leistet. Maximal ein Jahr lang. 

ERGO Versicherung AG