Neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage auf bis zu 470 Euro eingezahlte vermögenswirksame Leistungen gibt es je Arbeitnehmer und Jahr. Verheiratete erhalten den doppelten Förderbetrag, wenn beide ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegen.
Sie erhalten die maximal geförderten vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro im Jahr nicht komplett von Ihrem Arbeitgeber? Dann bitten Sie ihn, den fehlenden Betrag direkt aus Ihrem Gehalt abzuführen.
470 Euro
940 Euro
9 Prozent
43 Euro
86 Euro
20.000 Euro
40.000 Euro
*Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 Euro für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete gewährt. Das Bruttoeinkommen kann deutlich höher liegen. Das tatsächlich zu versteuernde Einkommen können Sie Ihrem Lohn- bzw. Einkommensteuerbescheid entnehmen. Die Zulage muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Wüstenrot Bausparkasse AG