Neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage auf bis zu 470 Euro eingezahlte vermögenswirksame Leistungen gibt es je Arbeitnehmer und Jahr. Verheiratete erhalten den doppelten Förderbetrag, wenn beide ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegen.

Sie erhalten die maximal geförderten vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro im Jahr nicht komplett von Ihrem Arbeitgeber? Dann bitten Sie ihn, den fehlenden Betrag direkt aus Ihrem Gehalt abzuführen.

Alleinstehende Verheiratete;
1 Arbeitnehmer
Verheiratete;
2 Arbeitnehmer
jährlich maximal geförderte Sparleistung

470 Euro

470 Euro

940 Euro

Höhe der Förderung

9 Prozent

9 Prozent

9 Prozent

maximale jährliche Sparzulage

43 Euro

43 Euro

86 Euro

Einkommensgrenzen*

20.000 Euro

40.000 Euro

40.000 Euro

*Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 Euro für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete gewährt. Das Bruttoeinkommen kann deutlich höher liegen. Das tatsächlich zu versteuernde Einkommen können Sie Ihrem Lohn- bzw. Einkommensteuerbescheid entnehmen. Die Zulage muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Wüstenrot Bausparkasse AG