Die Riester-Förderung können insbesondere alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und deren Ehepartner bekommen. Riester rechnet sich für jeden, und genau das macht diese Förderung so interessant. Insbesondere Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren von hohen staatlichen Zulagen. Die zusätzliche Steuererstattung macht die Riester-Rente aber auch für besser verdienende Singles attraktiv.

Unmittelbar förderberechtigt sind unter anderen:

  • Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte, Richter, Soldaten
  • Eltern in der Kindererziehungszeit
  • Wehr- oder Zivildienstleistende
  • Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Arbeitslose
  • Landwirte
  • Selbstständige (pflichtversichert)
  • Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und Bezieher einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Mittelbar förderberechtigt sind:

  • der nicht beitragspflichtige Ehepartner ist auch Riester-zulagenberechtigt. Vorausgesetzt er hat einen eigenen Riester-Vertrag und der Riester-Vertrag des unmittelbar förderberechtigten Ehepartners wird aktiv bespart.

Die Riester-Förderung im Überblick
Grundzulage bis zu

154 Euro jährlich

Kinderzulage je Kind, sofern kindergeldberechtigt

- für bis 31.12.2007 Geborene bis zu
- für ab 01.01.2008 Geborene bis zu

185 Euro jährlich
300 Euro jährlich

Berufseinsteigerbonus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

200 Euro einmalig

Mindesteigenbeitrag*

4 % jährlich des Bruttovorjahreseinkommens**

Höchstförderung (einschließlich Zulagen)

2.100 Euro jährlich

mindestens aber den Sockelbetrag

60 Euro jährlich

*Bei Unterschreitung erfolgt eine Zulagenkürzung.
**Prozentualer Wert des in der Regel rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens; abzüglich der Zulagen.


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