Die Riester-Förderung können insbesondere alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und deren Ehepartner bekommen. Riester rechnet sich für jeden, und genau das macht diese Förderung so interessant. Insbesondere Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren von hohen staatlichen Zulagen. Die zusätzliche Steuererstattung macht die Riester-Rente aber auch für besser verdienende Singles attraktiv.
154 Euro jährlich
Kinderzulage je Kind, sofern kindergeldberechtigt
- für bis 31.12.2007 Geborene bis zu - für ab 01.01.2008 Geborene bis zu
185 Euro jährlich300 Euro jährlich
200 Euro einmalig
4 % jährlich des Bruttovorjahreseinkommens**
2.100 Euro jährlich
60 Euro jährlich
*Bei Unterschreitung erfolgt eine Zulagenkürzung.**Prozentualer Wert des in der Regel rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens; abzüglich der Zulagen.
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