Sie sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland) und werden im Jahr des Beginns der Sparzahlung(en) 16 Jahre oder älter? Dann erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent auf einen jährlichen Sparbeitrag von bis zu 512 Euro, wenn Sie alleinstehend sind. Verheiratete erhalten die Wohnungsbauprämie in Höhe auf einen Sparbeitrag von bis zu 1.024 Euro im Jahr.

Die Wohnungsbauprämie gibt es nur für wohnwirtschaftliche Zwecke. Das bedeutet konkret, Sie müssen Ihr prämiengefördertes Bausparguthaben inklusive Zinsen für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung beziehungsweise den Umbau einer Wohnimmobilie verwenden.

Sie haben bei Abschluss Ihres Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann können Sie nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die jeder Sparer nur einmal in Anspruch nehmen kann.

Alleinstehende Verheiratete
jährlich maximal geförderte Sparleistung

512 Euro

1.024 Euro

Höhe der Prämie

8,8 Prozent

8,8 Prozent

maximale Prämie

45,06 Euro

90,11 Euro

Einkommensgrenzen*

25.600 Euro

51.200 Euro

*Die Wohnungsbauprämie gibt es bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.600 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 51.200 Euro für Verheiratete. Das Bruttoeinkommen kann deutlich höher liegen. Das tatsächlich zu versteuernde Einkommen können Sie Ihrem Lohn- oder Einkommensteuerbescheid entnehmen.

Wüstenrot Bausparkasse AG