Vermögenswirksame Leistungen – das Extra von Ihrem Chef
- Sie bekommen bis zu 40 Euro monatlich extra von Ihrem Arbeitgeber
- Rentable Anlagemöglichkeiten, ob in Fonds, in Lebensversicherungen oder einen Bausparvertrag
- Zahlungsdauer frei wählbar
- Viele Geldanlagen werden staatlich gefördert
- Sie sind im zeitlichen Aufbau flexibel
- Freiwillige Zuzahlungen sind möglich (nicht bei Fonds)
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Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll nutzen
Ob Sie Anspruch auf eine vermögenswirksame Leistung haben, regelt der Tarifvertrag. Im Westen erhalten 94 Prozent und im Osten 63 Prozent aller Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen. Die Laufzeit beträgt in der Regel sieben Jahre. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit entscheiden Sie, ob Sie den Vertrag noch verlängern und damit von steigenden Zinseszinsen profitieren.
Ihre Anlagemöglichkeiten
In Aktienfonds
Der Vorteil: Staatlich gefördert. Sie erhalten 20 Prozent staatliche Prämie auf eine Einzahlung von bis zu 400 Euro. Das heißt: Sie bekommen eine Sparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr.
Einkommensgrenzen: Zu versteuerndes Jahreseinkommen für Ledige 20.000 Euro, für Verheiratete 40.000 Euro.
In Bausparverträge
Der Vorteil: Staatlich gefördert. Der Gesetzgeber zahlt bis zu neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage auf maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen im Jahr. Damit sind pro Arbeitnehmer 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr möglich. Verheiratete können den doppelten Förderbetrag erhalten. Es gelten Einkommensgrenzen. Sollten Sie darüber liegen, haben Sie eventuell die Chance auf die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf Ihre Spareinlage. Alleinstehende erhalten maximal für 512 Euro eine Wohnungsbauprämie von 45 Euro und Verheiratete für maximal 1.024 Euro eine Förderung von bis zu 90 Euro. Voraussetzung ist eine jährliche Mindestsparleistung von 50 Euro, wobei die Zinsen für das Bausparguthaben mit angerechnet werden. Es gelten Einkommensgrenzen.
In Lebensversicherungen
Der Vorteil: Garantierte Verzinsung. Sie profitieren von einer Garantieverzinsung in Höhe von 1,75 Prozent, zusätzlich können Sie durch die jährliche Überschussbeteiligung einen höheren Gewinn erwirtschaften.
Jobwechsel – kein Problem
Wenn Sie Ihren Job wechseln, kann die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Der Vertrag läuft also einfach weiter. Sollten Sie während der Vertragsdauer arbeitslos werden, kann der Vertrag im Falle eines finanziellen Engpasses beitragsfrei gestellt werden. Natürlich können Sie die Beiträge auch aus eigener Tasche weiter zahlen.
Die Alternative: Höhere Altersvorsorge ohne Einkommenseinbußen
Manche Tarifverträge lassen eine sogenannte Entgeltumwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung zu. Der Vorteil: Die Entgeltumwandlung erfolgt aus Ihrem Bruttogehalt und ist für Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2013: 2.784 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Das heißt: Mit den eingesparten Abgaben können Sie Ihren Sparbetrag erhöhen und so bei gleichem Nettogehalt einen deutlich höheren Beitrag in Ihre Altersvorsorge investieren.
Auf den Punkt gebracht
Ein monatlicher Gesamtbeitrag (inklusive Arbeitgeberzuschuss) von 100 Euro zur betrieblichen Altersvorsorge ist mit einem monatlichen Nettoaufwand von nur 40 Euro möglich. Das rechnet sich.
Jedoch ist dies nur möglich, wenn der Tarifvertrag die Verwendung der vermögenswirksamen Leistung als betriebliche Altersversorgung vorsieht oder Ihr Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden ist. Dies muss vorab geprüft werden. Und selbstverständlich muss auch Ihr Arbeitgeber der Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen zustimmen.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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