Seit dem 1. Januar 2012 gilt die vom Bundesfinanzministerium beschlossene Senkung des Garantiezinses von 2,25 Prozent auf jetzt 1,75 Prozent. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die nun schon lange anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt. Dieser neue Garantiezins (auch Höchstrechnungszins genannt) gilt für alle privaten und betrieblichen Lebens- und Rentenversicherungen, die seit dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge hat die Senkung des Garantiezinses keine Auswirkungen. Deren Garantieleistungen bleiben von dieser Herabsetzung unberührt.
Für Neuabschlüsse ab 1. Januar 2012 fallen die garantierten Leistungen jetzt wegens des reduzierten Höchstrechnungszinses geringer aus als noch im Jahr 2011. Trotzdem bleiben ERGO Lebens- und Rentenversicherungen, auch Riester- und Basis-Rente, attraktive und sichere Produkte zur Altersversorgung. Denn zusätzlich zur garantierten Verzinsung mit 1,75 Prozent werden klassische Versicherungen auch am weiteren Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Diese Überschussbeteiligung beeinflusst die Rentabilität maßgeblich und muss bei der Bewertung der Versicherungsleistung immer berücksichtigt werden. Durch sie wird die Rendite merklich gesteigert. Der Abschluss einer Lebens- und Rentenversicherung ist somit nicht nur unter Sicherheitsaspekten weiterhin lohnenswert.
2012 erfolgt eine steuerliche Anpassung der geförderten Altersvorsorge an das erhöhte gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Dies betrifft so genannte Riester- und Rürup-Renten sowie neue Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersversorgung. Bei diesen ist seit dem 1. Januar nur noch ein Abschluss mit dem Mindestalter von 62 Jahren (statt bisher 60 Jahre) möglich.
Auch zu privaten Lebens- und Rentenversicherungen, die über eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren abgeschlossen werden, ändert sich die bisherige Mindestendalterregelung. Um wie bisher den Vorteil nutzen zu können, nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern, muss die Versicherungsleistung als Kapital nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. Bei der günstigen Ertragsanteilbesteuerung der lebenslangen Rente bleibt alles beim Alten.
Nur die Rentenversicherung kann eine lebenslange monatliche Rentenzahlung in festgelegter Mindesthöhe garantieren. Zudem hat sich die klassische Lebensversicherung als stabile, sichere und verlässliche Form der Altersversorgung in der Finanzkrise bewährt. Langfristig angelegte Vorsorge sollte in erster Linie sicher sein. Darüber hinaus spielen renditen eine wichtige Rolle. Hierbei gilt, dass mit höheren Renditechancen ein Verzicht auf Sicherheit einhergeht. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Produktlösungen zur Altersvorsorge an.