Wenn ERGO per E-Mail oder telefonisch mit Ihnen in Kontakt treten möchte, um Sie zum Beispiel über Neuigkeiten zu informieren, brauchen wir hierfür Ihr Einverständnis. Das ist eine Gesetzesvorschrift. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Menschen ungefragt E-Mails oder Anrufe zu Werbezwecken erhalten.
Der Text im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) lautet:
Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
- bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung
- bei Werbung unter Verwendung ... elektronischer Post , ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.
Das Gesetz gilt unabhängig davon, ob mit Ihnen bereits ein Vertragsverhältnis besteht oder Sie uns als Interessent besuchen.
Ihre Information ist uns wichtig
Information ist für ERGO der erste Schritt hin zu einer professionellen Betreuung. Hierbei legen wir größten Wert darauf, für Ihre persönliche Lebenssituation die richtige Lösung zu erarbeiten. Sie entscheiden, ob wir Ihnen beispielsweise folgende Informationen per E-Mail zusenden oder ob wir Sie deswegen anrufen dürfen:
- allgemeine Produktneuerungen und Leistungsverbesserungen
- auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Produktangebote
- Hinweise auf Versorgungslücken, die sich aus geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben können
- Terminvereinbarungen
Vertrauen ist ein grundlegender Stützpfeiler in jeder Beziehung. Auf dem Weg zur besten Versicherung Deutschlands möchten wir Ihr Vertrauen gewinnen und regelmäßig bestätigen. Es wäre schön, wenn Sie uns Ihr Vertrauen mittels der Einverständniserklärung schenken würden.
Einverständniserklärung