Was wir für Sie tun
- Optimale Absicherung für Sie als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Kraftfahrzeugs oder als Radfahrer während der Fortbewegung im Straßenverkehr
- Zahlung der Unfall-Überbrückungsleistung im Falle Ihrer Arbeitsunfähigkeit
- Beitrag zur Sicherung Ihres Lebensstandards durch Zahlung einer Unfall-Rente
- Erhalt Ihrer Mobilität dank des versicherten Unfall-Fahrservices
- Finanzielle Unterstützung für Ihre Angehörigen im Todesfall
- Weltweiter Schutz auch beim Fahren von Mietwagen, als Fahrgast im Linien- bzw. Reisebus und Taxi, sowie als Berufskraftfahrer bzw. Fahrer eines LKW
- Versicherungsschutz auch für die Familie und dem mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner möglich
- Zusatzleistung zu anderen Leistungen oder Entschädigungen, die Sie von anderen Trägern oder Dritten erhalten (ausgenommen Unfall-Fahrservice)
Versichert ist:
Rentenleistung
- Monatliche Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.
- Die tatsächliche Höhe basiert auf der Rentenleistung, die Sie mit uns vereinbaren. Diese können Sie von 500 bis 2.000 Euro selbst bestimmen.
- Gezahlt wird für die Dauer der Invalidität - unter Umständen also ein Leben lang.
- Verdoppelung der Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent. Die Mehrleistung zahlen wir bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
- Einmalige Hinterbliebenen-Leistung bei Tod des Rentenempfängers im ersten Jahr nach dem Unfall. Die Höhe dieser Hinterbliebenen-Leistung beträgt zehn Monatsrenten.
Todesfallleistung
- Bei einem Unfall mit Todesfolge des Fahrers erhalten dessen Angehörige einmalig eine Kapitalleistung.
- Versicherungssumme: das zehnfache der vereinbarten monatlichen Unfall-Rente.
Unfall-Überbrückungsleistung
Bei schweren Unfallverletzungen des Fahrers, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel für maximal 78 Wochen ein Krankengeld. Anschließend können sie unter Umständen auf andere Leistungen, zum Beispiel Erwerbsminderungs- oder private Berufsunfähigkeitsrente, bauen. Jedoch müssen sie mit einer längeren Bewilligungsphase rechnen, die zu finanziellen Engpässen führen kann. Diese Phase kann mit folgenden Leistungen überbrückt werden:
- Monatliche Zahlung in Höhe von 1.000 Euro für zwölf Monate
- Sofortige Anschlusszahlung an das 78-wöchige Krankentagegeld der gesetzlichzen Krankenversicherung
- Privat Krankenversicherte oder Personen ohne Anspruch auf Krankentagegeld (zum Beispiel Hausfrauen) erhalten diese Leistung ab der 79. Woche, wenn 78 Wochen lang seit dem Unfall eine vollständige unfallbedingte Leistungsunfähigkeit besteht
- Wir leisten auch, wenn zwischenzeitlich eine Erwerbsminderungs- oder private Berufsunfähigkeitsrente bewilligt wurde
Versichert sind zum Beispiel nicht:
- Unfälle aufgrund Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
- Unfälle aufgrund Alkohol- oder Drogenkonsums
- Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausübt oder versucht
- Unfälle als Fußgänger
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Ich möchte ein Angebot
ERGO Versicherung AG
Mit unserem Unfall-Fahrservice bleiben Sie auch in der Genesungsphase nach einem Unfall mobil:
- Wir kümmern uns um Ihren Transport nach einer Krankenhausentlassung oder ambulanter Behandlung, wenn Ihre Krankenkasse (oder ein anderer Träger) das nicht übernimmt und Sie bei der Fortbewegung außer Haus Hilfe in Form eines Fahrdienstes brauchen.
- Wir leisten notwendige Fahrten zu Ärzten, Anwälten, Reha-Maßnahmen oder Behörden.
Verletzungen
Voraussetzung für den Unfall-Fahrservice ist eine der nachstehenden unfallbedingten Verletzungen:
- Splitter-/Schnittverletzung im Auge
- Hand- oder Armbruch
- Fuß- oder Beinbruch
- Schlüsselbeinbruch
- Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk
- unfallbedingter vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 14 Tagen
Leistungsdauer
Die Leistungsdauer beträgt bis zu drei Monate ab dem Unfalltag. Es werden Leistungen bis zu einer Summe von 1.000 Euro erbracht, wenn Ihre Krankenkasse (oder ein anderer Träger) dies nicht übernimmt. Fahrdienste übernehmen wir innerhalb Deutschlands.
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