Leistung
- Zum Rentenbeginn wird ein einmaliges Kapital (Kapitalzusage) oder eine lebenslange Rente (Rentenzusage) gezahlt.
- Auch Leistungen für Hinterbliebene oder bei Invalidität sind möglich.
- Vorzeitige Leistungen, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, bei Bezug der gesetzlichen Altersrente. Die vorgezogene Leistung fällt naturgemäß niedriger aus als die ursprünglich in Aussicht gestellte Altersversorgung.
Ihre Vorteile
- Die Direktzusage ist ohne Begrenzung in der Anwartschaftsphase lohnsteuerfrei. Die Höhe der Versorgung ist daher flexibel.
- Beosnders interessant ist sie deshalb für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haben in der Regel einen höheren Versorgungsbedarf. Für sie kann die Direktzusage eine geeignete Lösung sein.
- Die Versorgungszusage kann dem wachsenden Einkommen angepasst werden.
- Für Direktzusagen gibt es keine Leistungsobergrenzen. Allerdings dürfen alle späteren Versorgungsbezüge 75 Prozent der letzten Erwerbsbezüge nicht übersteigen.
Wichtig zu wissen
- Beiträge in die Direktzusage reduzieren die Sozialversicherungsbeiträge. Entsprechend reduzieren sich Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung geringfügig. Dadurch können Kranken- und Arbeitslosengeld geringfügig niedriger ausfallen.
- Auch der Anspruch auf gesetzliche Altersrente mindert sich geringfügig. Die zusätzliche Leistung aus der Direktzusage gleicht diesen Effekt aber nicht nur aus, sie kann darüber hinaus die bestehende Versorgungslücke schließen oder mindern.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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ERGO Lebensversicherung AG
- Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
- Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind ebenfalls in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Die Sozialversicherungsfreiheit gilt hier - bei Gehältern unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBG) - dagegen nur bis zu einem Beitrag von vier Prozent der BBG.
- Sofern Beiträge aus Gehaltsumwandlung die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren, wirkt sich dies geringfügig auf die Leistungsansprüche aus. Dadurch können Kranken- und Arbeitslosengeld geringfügig niedriger ausfallen.
- Auch der Anspruch auf gesetzliche Altersrente mindert sich geringfügig. Die zusätzliche bAV gleicht diesen Effekt aber nicht nur aus, sondern sie kann darüber hinaus die bestehende Versorgungslücke schließen oder mindern.
- Die späteren Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind für den Arbeitnehmer einkommensteuerpflichtig. Da die Versorgungsleistungen steuerpflichtiger Arbeitslohn sind, muss der Arbeitgeber auf diese Versorgungsleistungen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und abführen.
- Wird anstelle der Rente eine Kapitalleistung gewählt, unterliegt diese der Steuer im Jahr der Auszahlung. Jedoch greift hier die "Fünftelungsregelung" des § 34 Einkommensteuergesetz. Diese Regelung kann den Steuerprogressionseffekt mäßigen und damit zu einer geringeren Steuerbelastung führen.
- Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer zahlt auch in der Rentenphase Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Leistungen aus der bAV.
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