Vorsorgen mit steuerlicher Förderung
- Lebenslange Altersrente für Sie als versicherte Person.
- Steuerlich relevant: Beiträge bis zu 22.767 Euro (45.534 Euro bei Verheirateten) jährlich möglich. Erst die Renten sind steuerpflichtig.
- Flexibler Rentenbeginn ab Vollendung Ihres 62. Lebensjahres möglich.
- Optionaler Hinterbliebenenschutz vor und während der Rentenphase wählbar.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
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VORSORGE Lebensversicherung AG
Steuervorteile während der Beitragszahlung
- Schon ab dem ersten Euro wirkt sich der Beitrag zur Basis-Rente Fonds steuermindernd aus. Seit 2015 wird das Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung - zu der auch die Basis-Rente zählt - dynamisch an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Im Jahr 2016 steigt der Höchstbetrag auf 22.767 Euro. Solange die Höchstgrenzen von maximal 22.767 Euro pro Jahr für Singles und bis zu 45.534 Euro pro Jahr für zusammen veranlagte Verheiratete zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse noch nicht ausgeschöpft wurden.
- 2016 können von Ihrem Beitrag 82 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt pro Jahr um zwei Prozentpunkte an, bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind.
Auf einen Blick: Ihre jährlich wachsenden Steuervorteile
Jahr |
Beitrag |
Steuerfreier Anteil in Prozent |
Maximal absetzbarer Betrag (in Euro)* |
2016 |
22.767 |
82 |
18.669 |
2017 |
22.767 |
84 |
19.124 |
2019 |
22.767 |
88 |
20.035 |
2021 |
22.767 |
92 |
20.946 |
2023 |
22.767 |
96 |
21.856 |
2025 |
22.767 |
100 |
22.767 |
*gegebenenfalls inklusive der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse.
Voraussetzung für Basisrenten-Verträge
- Kein Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginn.
- Kein Anspruch auf Auszahlungen (insbesondere führt eine Kündigung zur Beitragsfreistellung).
- Eingeschränkte Vererbbarkeit.
- Nicht beleihbar und verpfändbar.
- Nicht übertragbar.
Flexibel bei der Beitragszahlung
- Monatliche, vierteljährliche oder jährliche Zahlung Ihrer laufenden Beiträge
- Einzahlung auch als Einmalbeitrag möglich
- Zuzahlungen und Beitragsanpassungen flexibel möglich
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