Bilanzierende Unternehmer müssen in ihrer Bilanz unter anderem das Betriebsvermögen angeben. Das Betriebsvermögen steht auf der Aktivseite der Bilanz. Zum Betriebsvermögen gehört auch die
Rückdeckungsversicherung. So nennt zum Beispiel der Staat eine Versicherung, die Ansprüche auf Versorgungsleistungen gegen den Unternehmer abdeckt. Und zwar für den Fall einer Leistung aus einer betrieblichen Direktzusage an seine Mitarbeiter. Die Versicherung ist als Forderung zu bilanzieren. Die Bewertung erfolgt in Höhe der Anschaffungskosten der Versicherung. Das ist der Aktivwert der Versicherung.
Zurück zur Übersicht