Die Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente muss in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Dies überprüfen wir. Wir berücksichtigen dabei bereits bestehende Versicherungen bei ERGO, anderen Gesellschaften und berufsständischen Versorgungswerken.
Bei der Angemessenheitsprüfung der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ist jedoch nur das berufliche Einkommen der versicherten Person relevant. Das heißt, wir berücksichtigen nur das durch die berufliche Tätigkeit erzielte Einkommen. Folgende Einkünfte gehören nicht zum beruflichen Einkommen:
- Einkünfte aus Zinsen
- Einkünfte aus Mieterträgen
- GmbH-Gewinnanteile
Diese entstammen keiner beruflichen Tätigkeit.
Für die Angemessenheitsprüfung können wir gesonderte Nachweise verlangen. Dies können zum Beispiel Gehaltsnachweise oder Verdienstbescheinigungen über das Bruttojahresarbeitseinkommen sein.
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