Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung legen wir einen wesentlichen Teil eines jeden Beitrags an. Dies ist der so genannte Sparbeitrag. Aus dem Sparbeitrag bauen wir das Kapital auf, aus dem wir später die Rente bilden. Anders als bei einer klassischen Rentenversicherung gilt: Wir legen den Sparbeitrag bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung für Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers an. Das gesamte Guthaben, das dadurch angespart wurde, ist das Anlageguthaben.
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