Anwartschaften sind zugesagte, aber noch nicht fällige Leistungen. Gegenstand der Anwartschaft kann eine einmalige oder auch wiederkehrende Leistung sein. Wiederkehrende Leistungen sind zum Beispiel monatliche Renten. Die Fälligkeit der Leistung kann auch vom Eintritt gewisser Ereignisse abhängen. In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der betrieblichen Altersversorgung werden die jeweils erworbenen Rentenansprüche als Anwartschaft bezeichnet.
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