Bei einem Riester-Vertrag gilt: Zum vereinbarten Rentenbeginn steht für die garantierte lebenslange Altersrente zur Verfügung:
- mindestens alle eingezahlten Beiträge und
- alle dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen
Dies ist die Beitragserhaltungsgarantie.
Zurück zur Übersicht