Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage sagt der Arbeitgeber eine bestimmte Leistung zu. Die Höhe der Leistung ergibt sich aus:
- den Beiträgen, die der Arbeitgeber leistet und
- den daraus resultierenden Erträgen
Die Höhe der garantierten Leistung errechnet sich unter anderem aus dem zu leistenden Beitrag und einer zugesagten Verzinsung des Kapitals. Das ist zum Beispiel bei einer Direktversicherung die garantierte Rente. Die Verzinsung richtet sich maximal nach dem gesetzlich vorgegebenen Höchstrechnungszins. Die beitragsorientierte Leistungszusage ist in allen Durchführungswegen möglich.
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