Vielleicht können Sie einmal Ihre Beiträge nicht zahlen. Dann haben Sie die Möglichkeit einer Beitragsüberbrückung. Das heißt, Sie können die Zahlung der Beiträge für einen gewissen Zeitraum unterbrechen. Das können zum Beispiel drei Monate sein.
Den Zeitraum, für den Sie keine Beiträge zahlen, überbrücken wir mit einer Verlegung des Versicherungsbeginns. Die neue Versicherungs- bzw. Beitragszahlungsdauer errechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Ist dies aufgrund des Vertragsinhalts nicht möglich, kürzen wir die Laufzeit. Ändert sich das Jahr des Versicherungsbeginns, erhöhen sich wahrscheinlich die Beiträge. Ebenso, wenn die Laufzeit kürzer wird. Bei Versicherungen mit festgelegten Beiträgen werden wir ggf. die Versicherungssumme herabsetzen. Nach dem festgelegten Zeitraum nehmen Sie die Zahlung der Beiträge wieder auf. Eine Beitragsüberbrückung muss der Versicherungsnehmer beantragen.
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