In der betrieblichen Altersversorgung bestimmt der Arbeitgeber, welchen Beratungsaufwand er von sei-nem Vertriebspartner tatsächlich in Anspruch nimmt. Diesen Beratungsaufwand ordnen wir in drei ver-schiedene Kategorien ein. Diese nennen wir Beratungsstufen. Je nach Beratungsaufwand ändern sich die Abschlusskosten, die in die Versicherungstarife einkalkuliert sind. Je höher der Beratungsaufwand desto höher die Abschlusskosten. Das bedeutet: Der Preis für die Versicherung wird teurer, wenn der Bera-tungsaufwand hoch ist.
Die Beratungsstufe wählt der Arbeitgeber beim Abschluss des Firmengruppenvertrags.
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