Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn die
versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, ihrem Beruf nachzugehen. Gründe dafür können Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sein. Dieser Zustand muss voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen andauern. Die Berufsunfähigkeit muss die versicherte Person ärztlich nachweisen.
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