In der Bescheinigung nach § 92 EStG wird unter anderem erläutert, in welcher Höhe und für welches Kalenderjahr Zulagen gezahlt worden sind. Nach Erhalt dieser Bescheinigung können Sie innerhalb eines Jahres die bescheinigten Zulagen überprüfen lassen, wenn für ein bestimmtes Jahr die Zulagen von der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nicht gewährt oder nicht in erwarteter Höhe bezahlt wurden. Das Recht auf eine solche Überprüfung heißt „Festsetzung“. Diese Festsetzung müssen Sie schriftlich in freier Form an uns richten. Wir leiten die Anfrage an die ZfA weiter. Die ZfA nimmt die gewünschte Prüfung vor. Anschließend wird die Zulage ggf. neu festgesetzt.
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