Um die Zulage für eine Riester-Rente zu bekommen, müssen Sie jährlich einen Zulagenantrag stellen. Sie können aber auch Ihren Versicherer beauftragen. dann beantragt er jährlich für Sie die Zulage bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. das ist das Dauerzulageverfahren. Die Grundlage sind die einmal gegebenen Daten. Ihr Vorteil: Sie müssen uns nicht jedes Jahr erneut einen Antrag auf Zulagen senden. Ergeben sich gegenüber dem Vorjahr Änderungen Ihrer Daten, ist von Ihnen der Versicherer zu informieren. Vom Dauerzulageverfahren können allerdings nicht alle profitieren.
Bestimmte Personengruppen müssen jedes Jahr Angaben zum Einkommen machen. Dies sind insbesondere
- Landwirte
- Beschäftigte, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen
- Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung
- Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
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