Das Deckungskapital ist der Wert eines Versicherungsvertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Dauer des Versicherungsvertrags. Dieser Wert ergibt sich aus folgenden Bestandteilen:
- der Ansammlung der im Beitrag enthaltenen Sparanteile und
- deren laufende Verzinsung
Das Deckungskapital dient dazu, die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag zu erbringen. Das kann zum Beispiel eine laufende Rentenzahlung sein. Das Deckungskapital baut sich durch die laufende Zahlung einer Rente allmählich ab.
Bei fondsgebundenen Versicherungen bilden die im Vertrag insgesamt gutgeschriebenen Anteilseinheiten vor Altersrentenbeginn das Deckungskapital der Versicherung. Näheres dazu finden Sie unter Fondsguthaben.
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