Die Deckungsrückstellung ist ein Begriff aus der Bilanz eines Versicherungsunternehmens. Der Versicherungsnehmer zahlt seine Versicherungsbeiträge. Dafür erhält er nach Ablauf der Versicherung oder im vorzeitigen Leistungsfall (z.B. Berufsunfähigkeit, Todesfall) seine vertraglich, vereinbarte Leistung. Damit wir diese Leistung jederzeit zahlen können, müssen wir hierfür eine Deckungsrückstellung bilden.
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