Als Durchführungsweg bezeichnet man die die verschiedenen Formen der betrieblichen Altersversorgung. Es gibt fünf Durchführungswege:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
Sie haben unterschiedliche Rahmenbedingungen. Die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds sind versicherungsförmig. Ihre Finanzierung erfolgt über ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Man nennt dies mittelbare Durchführung der bAV. Eine unmittelbare Durchführung erfolgt über die Direktzusage. Die Entscheidung über den Durchführungsweg trifft der Arbeitgeber.
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