Ein Firmen-Gruppenvertrag ist ein vertraglicher Rahmen für den Abschluss einer größeren Anzahl von einzelnen Versicherungen. Dies ist in der betrieblichen Altersversorgung möglich. Durch den Gruppenvertrag haben wir Ersparnisse in unserer Verwaltung. Daher können wir die Tarife mit ermäßigten Beitragssätzen kalkulieren. Wir wenden ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren an. Versicherungsnehmer des Firmen-Gruppenvertrags und der einzelnen Versicherung ist jeweils der Arbeitgeber. Er hat damit alle Gestaltungsrechte. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person.
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