Die flexible Altersgrenze bietet Versicherten folgende Möglichkeit: Sie können ihre Altersversorgung vorzeitig in Anspruch nehmen. Das bedeutet, der Versicherte kann vor Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Leistung beziehen. Die flexible Altersgrenze gibt es
- in der gesetzlichen Rentenversicherung
- in der privaten Lebensversicherung und
- in der betrieblichen Altersversorgung
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die flexible Altersgrenze umgangssprachlich Vorruhestand genannt. In der privaten Lebensversicherung und der betrieblichen Altersversorgung regelt der Versicherungsvertrag, wann die flexible Altersgrenze in Anspruch genommen werden kann.
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