Die Fünftelungsregelung ist eine gesetzliche Sonderregelung. Sie soll die übermäßige Steuerbelastung von außerordentlichen Einkünften verhindern. Sie gilt auch für "Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit". Das sind Vergütungen, die in mehreren Jahren erwirtschaftet wurden und jetzt zusammengeballt in einem Jahrsteuerlich zufließen. Hierbei kann es sich zum Beispiel auch um Kapitalzahlungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse handeln. Diese muss der Arbeitnehmer grundsätzlich in voller Höhe versteuern. Und zwar im Jahr der Auszahlung.
Bei der Fünftelungsregelung ist aber rechnerisch nur ein Fünftel als steuerpflichtig zu berücksichtigen. Die darauf entfallende Steuer ist dann mit fünf zu multiplizieren. So kann die endgültige Steuerbelastung gemindert werden. An der Besteuerung des normalen Einkommens ändert sich nichts. Weiter Informationen dazu finden Sie in § 34 Absatz 3 EStG.
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