Bei unseren fondsgebundenen Produkten ERGO Rente Garantie und ERGO Betriebs-Rente Garantie garantieren wir ein Mindestvertragsguthaben. Aus diesem bilden wir die garantierte Altersrente. Dies tun wir abhängig von der Höhe des zum Rentenbeginn vorhandenen Fondsguthabens. Das garantierte Mindestvertragsguthaben ergibt sich wie folgt: Die Summe der Beiträge zur Hauptversicherung multiplizieren wir mit einem bestimmten Prozentsatz. Das ist das Garantieniveau. Das Garantieniveau zu Vertragsbeginn ist abhängig von:
- der Dauer bis zum Beginn der Verfügungsphase
- der Art der Beitragszahlung (laufender Beitrag oder Einmalbeitrag) und
- der Beitragsgruppe
Bei der ERGO Betriebs-Rente Garantie hängt das Garantieniveau auch vom gewählten Tarif ab. Bei der ERGO betriebs-Rente Garantie kann der Versicherungsnehmer zwischen einem Tarif mit einem 100-prozentigen Garantieniveau und einem Tarif mit einem 80-prozentigen Garantieniveau wählen. Ist das Fondsguthaben höher als das garantierte Mindestvertragsguthaben, berechnen wir die Altersrente aus dem Fondsguthaben.
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