Jeder Zulagenberechtigte erhält eine Grundzulage. Diese beträgt jährlich 154 Euro. Zudem wird Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Berufseinsteigerbonus in Form einer einmaligen Grundzulage in Höhe von 200 Euro gewährt. Er muss nicht separat beantragt werden. Die Zahlung erfolgt automatisch für das erste Beitragsjahr, für das eine
Altersvorsorgezulage beantragt wird.
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