Seit dem 1. Januar 2015 beträgt der Höchstzillmersatz bei Lebensversicherungen 25 Promille. Das bedeutet, dass die Unternehmen in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit Abschlusskosten nur in Höhe von bis zu 25 Promille der Beitragssumme eines Lebensversicherungsvertrags bilanziell anrechnen können. Dadurch wird eine Verringerung des Deckungskapitals um die noch nicht getilgten Abschlusskosten einer Lebensversicherung erlangt.
Diese so genannte Zillmerung ist nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer (1831 -1893) benannt. Die Bundesregierung verspricht sich davon höhere Rückkaufwerte bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags.
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