Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Sie liegt beispielsweise vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Schulden nicht begleichen kann. Bei
juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn sie überschuldet sind. Auch
natürliche Personen können zahlungsunfähig sein. Man nennt dies Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz einer natürlichen Person. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.
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