Das Kapitalwahlrecht bzw. die Kapitalabfindung ist ein Wahlrecht bei einer Rentenversicherung. Dies können Sie bei Vertragsabschluss mit uns vereinbaren. Dann können Sie zum vereinbarten Rentenbeginn wählen: Entweder wir zahlen eine Rente oder wir zahlen eine einmalige Summe. Diese einmalige Summe nennt man Kapitalabfindung.
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