In der betrieblichen Altersversorgung ist das Kapitaldeckungsverfahren bei der Finanzierung von
- Direktversicherung
- Versorgungen über die Pensionskasse und den
- Pensionsfonds
üblich. Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Art der Finanzierung. Die gezahlten Beiträge werden zu einem Vermögensbestand angespart. Das ist das Deckungskapital oder der Kapitalstock. Dieses Vermögen legen wir zinsbringend an. Damit unterscheidet sich das Kapitaldeckungsverfahren vom Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort finanzieren sich die Renten mit den Geldern eingehender Beitragszahlungen.
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