Eine Kinderzulage gibt es bei Riester-Verträgen. Die Kinderzulage besteht für jedes
kindergeldberechtigte Kind. Bei verheirateten und nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehepartnern gilt: Die Kinderzulage steht der Mutter zu. Die Kindergeldzulage kann aber auch dem Vertrag des Vaters zustehen. Hierfür muss die Ehefrau beziehungsweise die Mutter zustimmen. Damit Sie die Kinderzulage bekommen, müssen Sie Angaben über die Kindergeldnummer / Aktenzeichen und die Kindergeldkasse machen.
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