Bei Kündigung einer Versicherung zahlen wir, sofern vorhanden, den Kündigungsbetrag aus. Diesen er-mitteln wir wie folgt:
- Grundlage des Kündigungsbetrags ist der Rückkaufswert.
- Den Rückkaufswert vermindern wir um einen Abzug, sofern ein solcher vereinbart ist.
Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen zu Ihrer Versicherung.
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