Wenn ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Versorgung über eine Unterstützungskasse (U-Kasse) einrichtet, gilt: Er tritt dieser U-Kasse bei. Er ist dann ein Trägerunternehmen der U-Kasse. Die Mitarbeiter erhalten einen Leistungsplan, wenn die Versorgung über eine U-Kasse eingerichtet wird. Dieser beschreibt die Leistungen, die der Mitarbeiter erhält. Darüber hinaus enthält er für Arbeitgeber und Mitarbeiter Rechte und Pflichten.
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