Für die Gewährung der vollen Zulage für einen Riester-Vertrag gilt: Sie hängt von der Höhe des eingezahlten Beitrags ab. Der so genannte Mindesteigenbeitrag beträgt vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Davon sind die Zulagen, die im laufenden Jahr erwartet werden, abzuziehen. Der Mindesteigenbeitrag beträgt maximal 2.100 Euro pro Jahr. Zahlen Sie weniger als Ihren individuellen Mindestbeitrag gilt: Die Zulagen werden anteilig gekürzt. Sie müssen aber mindestens 60 Euro jährlich einzahlen. Dabei handelt es sich um den Sockelbetrag.
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