Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft. Er sichert die betriebliche Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers ab. Der PSVaG sichert dann die gesetzlich garantierten Leistungen aus der bAV. Im Insolvenzfall übernimmt der PSVaG die Zahlung der Versorgungsleistungen. Das gilt für
- die Direktzusage
- die Unterstützungskasse und den
- Pensionsfonds.
Der PSVaG tritt auch ein, wenn der Arbeitgeber die Direktversicherung abgetreten oder beliehen hatte. Denn dann musste der Arbeitgeber doch Beiträge an den PSVaG zahlen.
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