Wenn man eine Lebensversicherung beleiht, nennt man das Policendarlehen. Manchmal wird auch der Begriff Vorauszahlung dafür verwendet.
Sie können Ihren Vertrag maximal bis zur Höhe des Rückkaufswerts beleihen. Dies ist aber nur bei bestimmten Verträgen möglich. Bei Riester- und Basisrenten sowie in der betrieblichen Altersversorgung ist dies nicht möglich.
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