Die Rentengarantiezeit ist die Mindestdauer der Rentenzahlung. Sie legt den Zeitraum fest, in dem wir die vereinbarte Altersrente ab Rentenbeginn mindestens zahlen. Für die Dauer der Rentengarantiezeit wird die Leistung auch bei Tod der versicherten Person gezahlt. Auch wenn die versicherte Person in diesem Zeitraum stirbt, endet die Rentenzahlung erst zum Ende der Rentengarantiezeit. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es Verträge, bei denen wir jedoch die Renten nur an die Versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zahlen.
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