Bei einer Direktzusage trägt der Arbeitgeber die Risiken der Versorgung allein. Die Risiken können sein:
Mit einer Rückdeckungsversicherung kann der Arbeitgeber die Risiken finanzieren. Die Versicherung schließt der Arbeitgeber auf das Leben des Mitarbeiters ab. Er ist Versicherungsnehmer. Die Leistungen aus der Versicherung erhält der Arbeitgeber. Er ist bezugsberechtigt. Tritt ein Versorgungsfall ein, kann er mit der Versicherungsleistung die Verpflichtung aus der Direktzusage an den Mitarbeiter erfüllen. Je nachdem, wie viel er abgesichert hat, ganz oder teilweise. Eine wertgleiche Versicherung sichert das gesamte Risiko. Auch Unterstützungskassen können Rückdeckungsversicherungen abschließen.
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