Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen, zahlen wir häufig einen Geldbetrag aus. Das ist der Rückkaufswert oder die Rückvergütung. Der Rückkaufswert entspricht dem Deckungskapital einer Versicherung. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen entspricht er dem Fondsguthaben. Von dem Deckungskapital beziehungsweise Fondsguthaben nehmen wir bei vielen Versicherungen bei Auszahlung einen Abzug vor. Die Höhe dieses Abzugs ist in der Versicherungsurkunde festgelegt. In der Anfangszeit der Versicherung ist der Rückkaufswert häufig gering. Dies liegt daran, dass wir zumeist die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dieser wertmindernde Effekt auf den Rückkaufswert ist aber beschränkt: Der Rückkaufswert muss mindestens so hoch sein, wie er sich bei einer Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre für die Berechnung ergibt. Maximal jedoch bis zum Vertragsablauf beziehungsweise Rentenbeginn.
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