In der betrieblichen Altersversorgung gilt: In einigen Fällen zahlen wir statt einer Hinterbliebenenversorgung ein Sterbegeld. Wir zahlen es, wenn der Mitarbeiter bei seinem Tod keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hat. Das Sterbegeld erhalten die benannten Sterbegeldberechtigten oder die Erben.Dies gilt für
- Direktversicherung
- Versorgung durch Pensionskasse
- Versorgung durch Unterstützungskasse
Bei Direktversicherungen und Pensionskassen beträgt das Sterbegeld derzeit maximal 8.000 Euro. Bei der Unterstützungskasse beträgt es derzeit 7.669 Euro.
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