Die Beiträge für Riester- und Basisrenten-Verträge sind steuerlich für Sie Sonderausgaben. Das regeln die §§ 10 und 10a EStG. Daraus kann sich für Sie ein Steuervorteil ergeben. Sie müssen uns aber erlauben, die von Ihnen gezahlten Beiträge jährlich an das Finanzamt weiterzuleiten. Und Sie müssen die Höhe der Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben.
Wie bekommen Sie die dafür notwendigen Informationen?
- Für den Riester-Vertrag durch unsere jährliche Bescheinigung nach § 92 EStG.
- Für den Basisrenten-Vertrag informieren wir Sie ebenfalls gesondert über die Höhe der gemeldeten Beiträge.
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