Die Todesfallleistung ist der versicherte Betrag bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person, zahlen wir sie an Bezugsberechtigte. Die Leistung besteht aus
- der vertraglich garantierten Todesfallleistung und
- einer eventuell bis zum Todestag aufgebauten Überschussbeteiligung
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