Der Arbeitgeber kann seine Verpflichtung aus einer Direktzusage auf den
Pensionsfonds übertragen. Das gleiche gilt auch für Versorgungen über
Unterstützungskassen. Damit lagert der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus seiner Bilanz aus. Er überträgt sie auf den Pensionsfonds. Die Beiträge an den Pensionsfonds sind für den Mitarbeiter steuerfrei. Beim Arbeitgeber sind die Beiträge gleichmäßig auf die dem Wirtschaftsjahr der Übertragung folgenden zehn Jahre zu verteilen. Dort sind die Beiträge dann jeweils Betriebsausgaben. Für
Direktzusagen gelten noch weitere Sonderregelungen.
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