Das Übertragungsabkommen wurde von der Versicherungswirtschaft geschlossen. Das Abkommen regelt Übertragungen zwischen den Durchführungswegen
- Direktversicherung
- Pensionskasse und
- Pensionsfonds
Es ermöglicht bei einem Wechsel des Arbeitgebers, eine Anwartschaft auf Versorgung leichter auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Im Vergleich zur gesetzlichen Regelung bietet es eine Vielzahl von Vorteilen für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Dies sind insbesondere:
- Es fallen keine erneuten Abschlusskosten beim übernehmenden Versorgungsträger an.
- Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht nötig.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Bei Fortführung der Versicherung sind die Leistungen gleichwertig.
- Die beteiligten Versorgungsträger sind dem Übertragungsabkommen beigetreten.
Zurück zur Übersicht