Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist. Die versicherte Person damit die Person, deren Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand als Grundlage für die Kalkulation der Versicherung dient. Die Fälligkeit von Leistungen hängt allein von der versicherten Person ab. So zahlen wir zum Beispiel eine lebenslange Rente so lange, wie die versicherte Person lebt. Eine vereinbarte Todesfallleistung zahlen wir, wenn die versicherte Person stirbt.
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