Bei einer betrieblichen Altersversorgung gibt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Leistungsversprechen. Das nennt man Versorgungszusage. Sie kann Leistungen enthalten
- für das Alter
- für eine Invalidität und/oder
- für Hinterbliebene
Die Zusage ist eine arbeitsrechtliche Grundlage. Sie regelt
- die Einrichtung
- die Höhe
- die Finanzierung und
- die Durchführung der bAV
Sie muss schriftlich erfolgen.
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