Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ist mit den Aufgaben betraut, die durch die Förderung eines Riester-Vertrags anfallen. Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:
- berechnen und auszahlen der Zulage
- jährlich den Zulagenanspruch feststellen
- zu Unrecht gezahlte Leistungen eventuell rückabwickeln
- Daten mit anderen Ämtern abgleichen, um die gezahlte Zulage zu prüfen; zum Beispiel Familienkassen
Hierfür hat der Gesetzgeber ein elektronisches Verfahren eingeführt. So stehen die Versicherer in ständigem Kontakt mit der Zulagenstelle.
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